Energieberatungen für Wohngebäude - Neue Richtlinie ab dem 1. Dezember 2017! (27.11.2017)

Energieberatungen für Wohngebäude - Neue Richtlinie ab dem 1. Dezember 2017!Zum 1. Dezember 2017 tritt eine neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude in Kraft. Die im Bundesanzeiger veröffentlichte Fassung können Sie hier einsehen. Die neue Richtlinie ersetzt die bisher gültige Richtlinie vom 29. Oktober 2014.

Das Förderprogramm “Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ trägt zur Umsetzung des energiepolitischen Ziels der Bundesregierung bei, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.

Folgende wesentliche Änderungen treten am 1. Dezember 2017 in Kraft:

  • Der Energieberaterkreis wird erweitert. Zum Förderprogramm können alle Energieberater zugelassen werden, die über die geforderte fachliche Qualifikation verfügen. Die Energieberater haben sich durch Selbsterklärung gegenüber dem BAFA zu verpflichten, hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten.
  • Für die Zulassung benötigen Energieberater eine Haftpflichtversicherung, die Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Energieberatungsleistungen abdeckt.
  • Der sog. individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) wird ausdrücklich als richtlinienkonforme Darstellung der Ergebnisse einer Energieberatung anerkannt (weitere Informationen zum iSFP finden Sie hier).

Weitere Informationen zum Thema Energieberatungen für Wohngebäude finden Sie hier...

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

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