Städte können Fahrverbote für Dieselautos verhängen (27.02.2018)

Das Bundesverwaltungsgericht macht den Weg für Fahrverbote frei. Die Richter weisen die Revisionsklagen von Baden-Württemberg und Nordrein-Westfalen zurück. Gleichzeitig betonten sie die Verhältnismäßigkeit.

Städte können Fahrverbote für Dieselautos verhängenDas Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig. Die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen, urteilte das Gericht in Leipzig. Revisionen gegen Urteile der Vorinstanzen wurden zurückgewiesen.

Quelle: WELT

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