BAFA startet Verfahren für erweiterte Fördermöglichkeiten für energieeffiziente Unternehmen (19.11.2021)

Die erfolgreiche „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) wird zum 1. November 2021 um neue Fördermöglichkeiten für Ressourceneffizienz und Transformationskonzepte ergänzt. Die maximale Fördersumme wird von 10 Mio. Euro auf 15 Mio. Euro angehoben.

Im Zuge der gestiegenen energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung rückt neben der Energieeffizienz nunmehr auch die Ressourceneffizienz in den Fokus der Energiewende. Die bestehende EEW wird daher im Rahmen einer neuen Förderrichtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) novelliert und unter anderem um den Fördertatbestand der Ressourceneffizienz erweitert. Entsprechend wird die EEW mit Inkrafttreten der Richtlinie zum 1. November 2021 in „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ umbenannt.

Die Maximalförderung steigt von bisher 10 Mio. Euro auf bis zu 15 Mio. Euro, um die zur Erreichung der Klimaschutz- und Energieeffizienzziele erforderlichen Investitionen anzustoßen und die Attraktivität des Programms weiter zu steigern. In diesem Jahr hat das BAFA mit rund 12.000 Anträgen bereits mehr Anträge erhalten als im gesamten letzten Jahr.

Mit der neuen Förderung von Transformationskonzepten erhalten Unternehmen Unterstützung bei der Planung und Umsetzung der unternehmensindividuellen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität. Ein solches Transformationskonzept wird mit einem Zuschuss von bis zu 80.000 Euro gefördert und kann beispielsweise die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz für ein Unternehmen beinhalten.

Die Novellierung verfolgt das Ziel, das bestehende Förderangebot für Industrie und Gewerbe nutzergerecht zu optimieren. So erhalten beispielsweise kleine und mittlere Unternehmen eine um 10 Prozent höhere Förderquote und zudem eine höhere Förderung pro eingesparter Tonne CO2. Das Investitionsprogramm ist bewusst technologieoffen und branchenübergreifend. Die Förderung erfolgt wahlweise als direkter Zuschuss (BAFA) oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das BMWi berücksichtigt mit diesen Förderoptionen die unterschiedlichen Finanzierungsbedürfnisse von Unternehmen.

Anträge können seit dem 1. November 2021 gestellt werden. Weitergehende Informationen finden Unternehmen und Interessierte unter folgenden Links:

Beantragung eines direkten Zuschusses (BAFA): www.bafa.de/eew

Beantragung eines Tilgungszuschusses in Verbindung mit einem Kredit (KfW): www.kfw.de/295

Anträge für die Förderung von Transformationskonzepten können über den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH gestellt werden: https://foerderportal.bund.de/easyonline/

 

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle