Mehrwertsteuersenkung auch für Flüssiggas (04.11.2022)

Auch wenn es aus den ersten Berichten nicht hervorging, stellt das Bundesfinanzministerium nun klar, dass die Steuersenkung auch für Flüssiggas (LPG) greift.

Auf Nachfrage des Deutschen Verbands Flüssiggas erklärt das BMF, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz auch für Lieferungen von Flüssiggas per Tankwagen zum Kunden greift. Die Nutzungsarten, die die Bundesregierung begünstigen möchte sind heizen und kochen, für Autogas oder Flaschengas greifen die Vergünstigung also nicht.

Mit Flüssiggas ist in diesem Zusammenhang explizit das aus Propan und Butan bestehende Gemisch gemeint, welches auch als LPG bezeichnet wird und nicht das als LNG bezeichnet verflüssigte Erdgas.