Energieberatungen für Wohngebäude - Neue Richtlinie ab dem 1. Dezember 2017! (27.11.2017)

Zum 1. Dezember 2017 tritt eine neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude in Kraft. Die im Bundesanzeiger veröffentlichte Fassung können Sie hier einsehen. Die neue Richtlinie ersetzt die bisher gültige Richtlinie vom 29. Oktober 2014.

Das Förderprogramm “Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ trägt zur Umsetzung des energiepolitischen Ziels der Bundesregierung bei, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.

Folgende wesentliche Änderungen treten am 1. Dezember 2017 in Kraft:


Weitere Informationen zum Thema Energieberatungen für Wohngebäude finden Sie hier...

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle