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Gebäudeenergiegesetz vom Bundestag beschlossen (18.06.2020)

Vorteile CO2-armer Brennstoffe auch im Wärmemarkt nutzen

Gebäudeenergiegesetz vom Bundestag beschlossenNach einem langen Anlauf hat der Bundestag heute das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Auch der Einsatz synthetischer Energieträger im Wärmemarkt rückt damit ein Stück näher. Adrian Willig, Geschäftsführer des Instituts für Wärme und Oeltechnik (IWO), sieht darin eine positive Entwicklung.

"Es ist gut, dass der Bundestag heute, nach einem sehr langen parlamentarischen Verfahren, endlich das GEG beschlossen hat. Die ersten Schritte in Richtung einer Anerkennung synthetischer flüssiger Energieträger sind hervorzuheben und ausgesprochen begrüßenswert", so Willig. Der Einsatz synthetischer flüssiger und gasförmiger Brennstoffe wird mit dem Inkrafttreten des GEG über eine Innovationsklausel bei der Erfüllung von Zusatzanforderungen ermöglicht.

Darüber hinaus enthält das GEG den Auftrag an die Bundesregierung, bis zur nächsten Gesetzesnovelle im Jahr 2023 zu prüfen, wie synthetische flüssige und gasförmige Brennstoffe im Neubau und im Bestand zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen Berücksichtigung finden können. "Das ist ein wichtiger Schritt nach vorn. Denn durch mehr Effizienz, den Einbau von Hybridtechnik und den Einsatz zunehmend CO2-ärmerer Brennstoffe, können auch Gebäude mit einer Ölheizung die Klimaziele erreichen. Das zeigen bereits heute etliche Modellobjekte des IWO", erklärt Willig.

Quelle: Institut für Wärme und Oeltechnik e. V. (IWO)

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