Energiesparen in der ersten eigenen Wohnung (21.04.2022)

Die Freude bei Studierenden oder Auszubildenden über den Einzug in die ersten eigenen vier Wände ist oft groß. Allerdings sollte man sich schon im Vorfeld Gedanken über den Energieverbrauch im neuen Haushalt machen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale hat Tipps, worauf zu achten ist.

Tipp 1: Stromverbrauch

Neben den klassischen Haushaltsgeräten wie Kühlschrank oder Waschmaschine gehören inzwischen Multimedia und Kommunikation zu den Strom-Großverbrauchern im Haushalt. Insbesondere gilt das für sehr leistungsfähige PCs, große TV-Geräte und WLAN-Router. Letztere, weil sie oft Tag und Nacht in Betrieb sind.

Auch ältere Heizungsanlagen können zu den Strom-Großverbrauchern gehören. Ursache sind ungeregelte Heizungspumpen, die zudem auch im Sommer nicht ausgeschaltet werden.

Bei der Beleuchtung kann insbesondere Strom einsparen, wer eher auf LED und weniger auf die nicht mehr gebräuchlichen Glüh- und Halogenlampen setzt.

Tipp 2: Heizung und Warmwasser

Den größten Einfluss auf den Energieverbrauch beim Heizen hat die Raumtemperatur: Die ist am besten in keinem Raum höher als 20 Grad. Außerdem ist es ratsam, nur die Räume zu beheizen, die auch tatsächlich genutzt werden. Nachts und bei Abwesenheit kann die Raumtemperatur abgesenkt werden. Und: Räume werden nicht schneller warm, wenn der Thermostat auf einen höheren Wert gestellt wird.

Der Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung hängt maßgeblich davon ab, wie viel Wasser benötigt wird. Wer den Wasserverbrauch möglichst niedrig hält, spart am meisten.

Tipp 3: Wahl des Stromversorgers

Mit der Unterschrift des Mietvertrages und Schlüsselübergabe ist die Freude groß: Aber mit dem ersten Stromverbrauch wird bereits ein Vertrag mit dem örtlichen Strom-Grundversorger geschlossen. Wurde nicht bereits vor dem Einzug ein Vertrag mit einem anderen Stromversorger geschlossen, kann der Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen wieder gekündigt werden. Manchmal lohnt sich der Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in einen anderen Tarif.

Wichtig: Bei der Wohnungsübergabe sollten alle Zählerstände in einem Protokoll erfasst werden.

Tipp 4: Abschläge und Abrechnung

Die Kosten für Strom werden in monatlich gleich hohen Abschlägen bezahlt. Bei Wohnungen mit eigener Gasheizung gilt das auch für Gas. Die Höhe der Abschläge richtet sich nach dem bisherigen Jahresverbrauch in der Wohnung. Einmal jährlich wird abgerechnet: Wer mehr verbraucht hat, muss nachzahlen, wer sparsam war, erhält eine Gutschrift. Gerade in der ersten Zeit nach dem Einzug sollten Verbräuche monatlich abgelesen werden. So lässt sich feststellen, ob die Höhe der monatlichen Abschläge angemessen ist. Auf Wunsch kann die Höhe des Monatsabschlags beim Energieversorger angepasst werden.

Tipps der Energieberatung der Verbraucherzentrale im Überblick

Strom

Heizung

Warmwasser

Bei Fragen zum Energiesparen in den eigenen vier Wänden hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

 

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Team Energieberatung