Als Teil des dritten Entlastungspakets wurde im Bundestag die vorrübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas- und Fernwärmelieferungen beschlossen. Die Mehrwertsteuer wird rückwirkend vom 1. Oktober an bis Ende März 2024 nur noch 7% betragen. Als indirekte Steuer ist Sie darauf ausgelegt direkt an die Kunden weitergegeben zu werden, die Bundesregierung erwartet natürlich dass dies auch bei einer Senkung der Fall ist.
Die Mehrwertsteuerabsenkung war als Ausgleich für die nun obsolete Gasbeschaffungsumlage gedacht. Allerdings fallen zum 1. Oktober zwei weitere Umlagen an, die den Effekt der Mehrwertsteuersenkung als reine Ersparnis für private Haushalte etwas dämpfen. Dies ist einmal die Regelenergieumlage mit 0,57 Cent je kWh und die Gasspeicherumlage mit 0,059 Cent je kWh. Unterm Strich würde eine Familie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh im Jahr um 180 € entlastet, ein Singlehaushalt mit 5000 kWh mit 55 €.
In Anbetracht der Tatsache das sich Im Vorjahresvergleich der Gaspreis und damit die Gasrechnung vervielfacht haben, dürften die tatsächlichen Entlastungen stark von der Gaspreisbremse abhängen. Insbesondere davon wie hoch der damit stattlich subventionierte Basisverbrauch ausfällt. Aktuell sollen die Verschläge der Gaskommission umgesetzt werden, dies bedeutet das 80% des Vorjahresverbrauchs bei 12 Cent/kWh für Gas und 9,5 Cent/kWh für Fernwärme gedeckelt werden. Zudem soll im Dezember einmalig der Abschlag durch den Bund getragen werden.