Durchbruch für ambitionierten Ausbau erneuerbarer Energien bis 2030: neue EU-Richtlinie für erneuerbare Energien beschlossen (04.04.2023)

Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich nach fast zwei Jahren intensiver Verhandlungen auf eine umfassende Neugestaltung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) geeinigt. Das europäische Ziel für erneuerbare Energien wird damit von 32,5% auf 45% in 2030 deutlich angehoben, mit verbindlichen Zielen für die jeweiligen Sektoren. Zusätzlich werden durch die Anpassungen der RED auch auf europäischer Ebene Genehmigungsverfahren deutlich und dauerhaft beschleunigt. Wichtig ist zudem, dass auch weiterhin keine Anrechnung von Wasserstoff aus Atomstrom auf EU-Ziele stattfindet – die RED rechnet ausschließlich erneuerbare Energien auf die Ziele an. Die informelle Trilogeinigung muss jetzt noch von EP und Rat formal angenommen werden.

Näher zu den Details der Novelle der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III):

(Auszug aus der Pressemitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – vollständiger Tesxt unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/03/20230330-durchbruch-fur-ambitionierten-ausbau-erneuerbarer-energien-bis-2030.html)