EU genehmigt nationale Subventionen für den temporären Einsatz von Erdgas (30.06.2025)

Der neue EU-Beihilferahmen CISAF (Clean Industrial State Aid Framework) wurde am 23. Mai 2025 von der Europäischen Kommission offiziell veröffentlicht. Er trat unmittelbar nach der Veröffentlichung in Kraft und gilt bis Ende 2030. Ziel des Rahmens ist es, die staatliche Unterstützung für industrielle Dekarbonisierung und klimafreundliche Technologien innerhalb der EU flexibler und einfacher zu gestalten. So soll es weniger Ausschreibungspflicht und standardisierte Verfahren geben, mehr Investitionssicherheit für Privatpersonen bieten und die strategische Autonomie Europas durch „Matching Clause“ sichern. Die „Matching Clause“ (zu Deutsch: „Anpassungsklausel“) ist eine Regelung im EU-Beihilferecht die es EU-Mitgliedstaaten erlaubt, gleiche staatliche Förderbedingungen zu gewähren wie Drittstaaten, insbesondere wie die USA im Rahmen des Inflation Reduction Act (IRA). Dadurch soll Industrieabwanderung verhindert werden.

Der jetzt von der EU veröffentliche CISAF erlaubt staatliche Beihilfen für temporäre Nutzung von Erdgas, etwa als Übergangstechnologie. Die Unternehmen müssen aber gleichzeitig Investitionen in grüne Moleküle oder nachhaltige Technologien nachweisen. Bundeswirtschaftsministerin Reiche begrüßt CISAF ausdrücklich – ihr Ministerium plant, energetische Industriepreise zu senken. Städte und kommunale Energieversorger können mithilfe von CISAF gezielt Wärmenetze, Großwärmepumpen und Speicherprojekte fördern und das bei schnellerer EU-Genehmigung.

CISAF ist der zentrale Baustein der EU-Strategie, staatliche Hilfe für den grünen Wandel zu ermöglichen. Dazu zählt auch eine zeitlich begrenzte Unterstützung für Erdgas, vorausgesetzt, parallel werden Dekarbonisierungspläne umgesetzt.