Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) (31.08.2026)

EinfamilienhausDas bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde im Sommer 2026 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt. Die bisherige Verpflichtung, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen, ist entfallen. Eigentümer können grundsätzlich selbst entscheiden, welche Heizungsart sie einbauen.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sieht eine schrittweise Modernisierung der Wärmeversorgung und die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie vor. 

2026

2028

2029

ab 2030

2045

Regelungen zu bestehenden Heizungen

 

Gut zu wissen - Die wichtigsten Punkte der neuen Förderung

 

Ist eine Energieberatung weiterhin verpflichtend?

Die bisherige verpflichtende Beratung vor dem Einbau bestimmter Öl- oder Gasheizungen wurde mit dem GModG abgeschafft. Eigentümer tragen jedoch weiterhin die Verantwortung dafür, die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten.