Bundesweit ab 1. August 2017 neue Verordnung - AwSV - zur Prüfpflicht von Öltanks (17.07.2017)

Ab 1. August 2017 neue Verordnung - AwSV - zur Prüfpflicht von Öltanks

„Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) tritt in wenigen Tagen in Kraft

Heizöl ist nach Erdgas der wichtigste Energieträger für die Wärmeversorgung privater Haushalte in Deutschland. Rund 11 Millionen Menschen heizen mit Öl. Der Brennstoff wird am oder im Haus in einem Tank gelagert, der regelmäßig überprüft werden muss. Eine neue Prüfplicht gilt ab August bundesweit und löst die bisherigen LänderverDiese Prüfpflichten regelt ab dem 1. August 2017 die bundesweit gültige  Sie löst die bisher geltende Länderverordnung ab. Lesen Sie mehr dazu bitte hier...